Teilnahme-Bedingungen Fortbildungskurse
(revidiert 30. März 2010)


Allgemeines:

ACHTUNG! Die Kurse der Sektion Bewegungsapparat SGUM sind nur für Ärzte mit eidg. Arztdiplom oder eidgenössisch anerkanntem ausländischem Arztdiplom bestimmt.

Die Teilnehmerzahl der Kurse ist im allgemeinen beschränkt, um die praktischen Übungen an den Geräten effizient vermitteln zu können. Berücksichtigt werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eintreffens, wobei auf die festgelegten Kontingente abgestellt wird.

Die Sektion Bewegungsapparat der SGUM behält sich vor, bei ungenügender Teilnehmerzahl einen Kurs abzusagen. In diesem Falle werden bereits geleistete Zahlungen der Teilnehmer zurückerstattet. Anspruch auf weitere Entschädigungen können an die Sektion nicht gestellt werden.

Die Kaffeepausen-Verpflegung und die Mittagessen werden in der Regel an den einzelnen Kurstagen gemeinsam eingenommen und sind in den Kurskosten enthalten. Alle übrigen Unkosten wie Reise, Unterkunft, übrige Mahlzeiten und Lehrmittel sind Sache des Teilnehmers.

Anmeldung:

neu: Entschliesst sich ein Kandidat zur Fortbildung in Sonographie am Bewegungsapparat, so kann er sich zum Grundkurs anmelden. Es wird ihm dann online auf dieser Internet-Plattform ein sogenanntes 'Dossier' eröffnet. Dies ist gleichzeitig sein Fortbildungspass und kann nur vom Kandidaten selbst sowie von den Mitgliedern der Prüfungskommission eingesehen werden. In diesem Dossier werden ihm die absolvierten Kurse automatisch eingetragen.

Die Anmeldung erfolgt schriftlich mit dem online-Anmeldeformular. Nach Eingang seiner Anmeldung wird der Teilnehmer von der Sektion auf der Homepage in die Teilnehmerliste aufgenommen. Unmittelbar nach der Anmeldung erhält er automatisch eine Teilnahme-Bestätigung in seine Mailbox (vorausgesetzt die Mailbox stimmt mit der in unserer Datenbank deponierten e-mail-Adresse noch überein!). Die Teilnehmerliste und das Detailprogramm sind auch auf der Homepage einsehbar unter "Kurswesen" - "Bewegungsapparat". Der Kassier versendet die Rechnung erst unmittelbar vor dem Kurs. Erst damit wird die Anmeldung für die Sektion auch verbindlich. Ist der Kurs bereits ausgebucht, wird dies schon auf der Homepage angezeigt und eine online-Buchung des betreffenden Kurses blockiert.

neu: Zum Aufbaukurs sind nur Kandidaten zugelassen, welche den Grundkurs besucht haben und in Form von Hospitationen bei Tutoren der Sektion 100 Untersuchungen in ausgewogener Verteilung*)  unter Supervision durchgeführt haben. Die Hospitationen können vom Kandidaten online in seinem Dossier eingetragen werden und müssen dann vom betreffenden Tutor validiert werden.

neu: Zum Schlusskurs wird ebenfalls nur zugelassen, wer nach dem Aufbaukurs 100 Ultraschall-Untersuchungen unter analoger Supervision durchgeführt und validiert hat. Die ausserhalb der Kurse absolvierten Untersuchungen müssen am Bewegungsapparat ausgewogen*) verteilt sein. Eine Untersuchung umfasst immer die symmetrischen Gelenke im Seitenvergleich.

In der Regel werden die Zugänge zu den Kursen 30 Tage vor Kursbeginn geschlossen, damit genügend Zeit für die doch umfangreichen administrativen Kursvorbereitungen bleibt.

Wenn die maximale Teilnehmerzahl eines einzelnen Kurses schon vorher erreicht wird, so wird der entsprechende Kurszugang früher geschlossen.

WICHTIG: Mit der Anmeldung zum Grundkurs anerkennt der Kandidat ausdrücklich diese Teilnahme-Bedingungen, insbesondere auch das Absolvieren einer "summativen Schluss-Evaluation" (SSE).

und so geht es praktisch vor sich...
Anmeldung Ausfüllen des online-Anmeldeformulars und absenden desselben durch den Kandidaten.
  • es erfolgt eine automatische Bestätigung mittels e-mail (deshalb muss eine gültige e-mail-Adresse eingegeben werden)
  • ein Dossier wird online angelegt, welches mittels Passwort nur für den betreffenden Kandidaten (und die Mitglieder der Prüfungskommission) zugänglich ist.
Grundkurs Besuch des Grundkurses durch den Kandidaten
  • es wird ein Kursbesuchs-Zertifikat abgegeben
Hospitation I Nach dem Grundkurs müssen 100 Untersuchungen mit ausgewogener Verteilung*)  unter Supervision eines von unserer Sektion anerkannten Tutors durchgeführt, durch den Kandidaten selbst in seinem Dossier eingetragen und vom betreffenden Tutor validiert werden. Ohne diesen Nachweis kann keine Zulassung zum Aufbaukurs erfolgen.
Aufbaukurs Besuch des Aufbaukurses durch den Kandidaten, Absolvieren des Eingangstestes.
  • es wird ein Kursbesuchs-Zertifikat abgegeben
Hospitation II Nach dem Aufbaukurs müssen wieder 100 Untersuchungen mit ausgewogener Verteilung*) unter Supervision eines von unserer Sektion anerkannten Tutors durchgeführt, durch den Kandidaten selbst in seinem Dossier eingetragen und vom betreffenden Tutor validiert werden. Ohne diesen Nachweis kann keine Zulassung zum Schlusskurs erfolgen.
Schlusskurs Besuch des Schlusskurses durch den Kandidaten, Absolvieren des Eingangstestes.
  • es wird ein Kursbesuchs-Zertifikat abgegeben
Protokollierung Nun müssen insgesamt noch weitere 200 Untersuchungen mit ausgewogener Verteilung*)  selber durchgeführt und schriftlich protokolliert werden. Werden bei einer Untersuchung auf beiden Seiten zwei verschiedene und je unabhängige pathologische Befunde festgestellt, so gilt die Untersuchung doppelt (diese Regelung gilt nur für die selbst durchgeführten US nach dem Schlusskurs). Diese Protokolle sind einem von unserer Sektion anerkannten Tutor zur Prüfung vorzulegen.
neu: Summative Schlussevaluation Die Prüfungskommission bestellt den Kandidaten zu einer sog. "summativen Schlussevaluation (SSE)". Dies ist eine Prüfung und soll der Kommission, aber auch dem Kandidaten Aufschluss erteilen über seine erworbenen Fähigkeiten in Ultraschalldiagnostik am Bewegungsapparat. Die SSE wird von zwei unbefangenen Tutoren abgenommen. Die SSE hat ab 1.1.2010 jeder Kandidat zu bestehen, also auch solche welche schon vor dem 1.1.2010 die Weiterbildung begonnen haben.

Anschliessend beurteilt die Prüfungskommission alle Unterlagen und stellt je nach Gesamt-Resultat den Antrag für Erstellung des Fähigkeitsausweises Sonografie - Modul Bewegungsapparat an die Weiterbildungskommission der SGUM (Dachverband).

Allenfalls können Auflagen gemacht werden in Form weiterer Hospitationen und/oder erneuter SSE. Einzige Rekursinstanz ist der Ombudsmann der SGUM und in letzter Instanz der SGUM-Vorstand (siehe www.sgum.ch)

*) was ist eine "ausgewogene Verteilung"?

Früher wurden jeweils die Hälfte der Untersuchungen an der Schulter gefordert. Dies ist nach wie vor in ungefährem Ausmass anzustreben. Die übrigen Untersuchungen sollen etwa der ungefähren klinischen Wertigkeit entsprechend gewichtet werden. Für Handchirurgen erfolgen diese entsprechend praktisch ausschliesslich an der Schulter.

Aus den Kursen können für das Modul Bewegungsapparat maximal 20 Untersuchungen angerechnet werden.

Für Inhaber eines anderen Moduls reduzieren sich die geforderten Untersuchungszahlen um die Hälfte. Der Besuch des Technikteils des Grundkurses (1. Halbtag) ist aber auch für Inhaber anderer Module notwendig, da in diesem Teil die spezifischen Eigenschaften und Artefakte der Gewebe des Bewegungsapparates vermittelt werden.

 

Abmeldung:

Meldet sich ein bereits angemeldeter und bestätigter Teilnehmer wieder ab, so schuldet er in jedem Fall eine Administrationsgebühr von Fr. 30.- Allfällig bereits bezahlte Kursgelder werden ihm zurückerstattet.

Erfolgt die Abmeldung später als vier Wochen vor Kursbeginn, so schuldet der Teilnehmer die Hälfte der Kurskosten, es sei denn, er sorgt selbst für einen Ersatz oder dass ein Teilnehmer von einer allfälligen Warteliste einspringen kann. In diesen beiden Fällen wird nur die Administrationsgebühr von Fr. 30.- geschuldet.

Erscheint ein angemeldeter Teilnehmer nicht am Kurs, schuldet er die ganze Kursgebühr.

Massgebend für Termine und Fristen ist der Poststempel.

Zahlung:

Die Teilnahmegebühren werden in Rechnung gestellt. Der Rechnungsversand erfolgt kurzfristig vor dem Kurs. Die Zahlungsfrist beträgt vier Wochen, Zahlungen sollen jedoch nur mittels dem beiliegenden Einzahlungsschein erfolgen. 

Diese Teilnahmebedingungen ersetzen alle früheren Angaben und sind datiert vom 30. März 2010.