Der grosse Widerspruch des BAG
Mit eigenen Worten schreibt Bundesrat Couchepin, dass die Säuglingshüft-Ultraschall-Untersuchung nicht bestritten sei, wenn ein Säugling entweder eine klinische Auffälligkeit hat oder wenn ein Familienmitglied schon einmal Probleme mit den Hüften hatte.

Und nun soll die genau gleiche Untersuchung, im gleichen Umfang, ohne jede Belastung und ohne jede Schädlichkeit plötzlich nicht mehr nützlich sein, nur weil niemand in der Verwandschaft des Säuglings Hüftprobleme hatte (oder man davon nichts weiss)??

Dabei ist erwiesen, dass die Hälfte der behandlungsbedürftigen Hüftdysplasien nur dank dem Screening entdeckt wird!

Hier wird eindeutig am falschen Ort gespart, denn die eingesparten Kosten des Screenings fallen in mehrfacher Höhe später an, für langwierige Abspreizbehandlungen, für Operationen, für Arbeitsausfall, ungeachtet von Schmerzen, Angst und Leid!

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