Schweizerische Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin SGUM Fachsektion Bewegungsapparat
Wer die Richtlinien für Ultraschall am Bewegungsapparat erfüllt, kann von der Generalversammlung in die Fachsektion Bewegungsapparat aufgenommen werden und ist gemäss der Sektionsrichtlinien berechtigt, Ultraschalluntersuchungen am Bewegungsapparat exklusive Säuglingshüfte durchzuführen. Die Sektion erklärt sich verantwortlich, für die Fachkompetenz ihrer Mitglieder zu sorgen. Mit Aufnahme in die Sektion Bewegungsapparat ist das Mitglied auch automatisch Mitglied der SGUM.
2. Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildung Eidgenössisches oder gleichwertiges Arztdiplom gem. KVG
3. Voraussetzungen zur Aufnahme in die Fachsektion Bewegungsapparat 3.1 Allgemeine Anforderungen: Eidgenössisches oder gleichwertiges Arztdiplom gem. KVG 3.2 Kursbesuch Kurse der SGUM oder anerkannte Kurse im Ausland gemäss den unten stehenden Kriterien (Anerkennung ausländischer Kurse nach Prüfung durch die Kommission!):
Insgesamt: 48 Stunden Die Kurse werden interdisziplinär in Absprache mit den Fachgesellschaften bestritten. Die Kursteilnehmer erlernen die systematische Untersuchung der dem Ultraschall zugänglichen Anteile des Bewegungsapparates. Für Kandidaten mit einer Ausbildung in muskuloskelettaler Medizin oder Radiologie kann die Ausbildung angepasst werden. Übergangsregelung: Bis zum 31.12.2002 können die Absolventen von Kursen, welche nicht von der SGUM organisiert wurden, sog. Übergangskurse besuchen, die von der Sektion Bewegungsapparat angeboten werden. Anlässlich dieser Kurse wird der Ausbildungsstand der Teilnehmer überprüft und eine Aufnahme kann von der GV der Sektion beschlossen werden, vorausgesetzt dass die unter 3.3 geforderten Untersuchungen dokumentiert vorliegen. 3.3 Praktische Weiterbildung Selbständige Durchführung von 400 Ultraschalluntersuchungen am Bewegungsapparat, davon mindestens 200 Schultern Die 400 Ultraschalluntersuchungen sollen innert 2 Jahren nach Kursbesuch durchgeführt und dokumentiert worden sein, 200 davon unter Supervision. Hospitationen sollen angeboten werden, verschiedene Hospitationsvarianten sollen möglich sein. Die Kommission überprüft die Befunde der 400 Untersuchungen und kann eine praktische Demonstration verlangen. neu: Damit der Kandidat zum Aufbaukurs zugelassen wird, muss er 100 supervisierte Untersuchungen, die Hälfte davon an den Schultern, vorlegen können. Damit der Kandidat zum Schlusskurs zugelassen wird, muss er 100 supervisierte Untersuchungen, die Hälfte davon an den Schultern, vorlegen (vgl. Teilnahmebedingungen). Werden in den nächsten 2 Jahren nach dem Schlusskurs die weiteren 200 Untersuchungen, wovon wiederum die Hälfte Schultern, nachgereicht, so wird der Kandidat zu einem "final teaching" zugelassen. neu: 3.4 "final teaching" Sind alle Voraussetzungen erfüllt (3 Kurse besucht, 400 supervisierte Untersuchungen), kann der Kandidat einem "final teaching" unterzogen werden. Dabei wird er von 2 unabhängigen Experten der Sektion Bewegungsapparat in seinem theoretischen und praktischen Sonografie-Fachwissen geprüft. Zusätzliche Auflagen, z.B. weitere Untersuchungen oder praktische Hospitation, können verlangt werden. Bei erfüllten Bedingungen kann der Aufnahmeantrag an die Sektion gestellt werden. Die Prüfungskommission der Sektion beschliesst über die Mitgliedschaft des Kandidaten und meldet ihn auch an die Ausbildungskommission der SGUM (Dachverband). 3.5 Kosten Kurskosten:
Hospitationen:
"final teaching"
4. Fortbildung Die Sektionsmitglieder verpflichten sich zum Besuch von Fortbildungsveranstaltungen, welche von der Sektion Bewegungsapparat empfohlen werden. Der Fortbildungsumfang beträgt 50 Stunden pro 5 Jahre, 30% davon (15 Stunden) in Form von Selbststudium. Bei Zugehörigkeit zu mehreren Fachsektionen gelten die Richtlinien der SGUM. Ausserdem angerechnet wird der erneute Besuch eines Schlusskurses, sowie die Tätigkeit als Lehrperson. Bei ungenügender Fortbildung kann die GV der Sektion die Aberkennung der Mitgliedschaft beschliessen.
5. Zuständigkeiten 5.1 Die Sektion Bewegungsapparat der SGUM Die Sektion ist verantwortlich für alle administrativen Belange im Zusammenhang mit der Durchführung und Umsetzung der Aus- und Fortbildungsprogramme, ein hauptsächliches Instrument dazu ist die unter 5.2 angeführte Prüfungskommission. Ein Sekretariat mit der notwendigen Infrastruktur steht zur Verfügung, die Mitgliederliste wird geführt. Über den Präsidenten der Sektion erfolgt die Information und Koordination mit der SGUM. 5.2 Die Prüfungskommission Besteht aus 5-8 Tutoren der Sektion Bewegungsapparat, wovon mindestens je einer ein Mandatsträger von den folgenden Fachgesellschaften sein muss:
Die Kommissionszusammenstellung ist ein Beschluss der GV der Sektion Bewegungsapparat, die Sektionsmitglieder werden alle 3 Jahre neu gewählt, wobei Wiederwahl möglich ist. Aufgaben der Kommission:
6. Anforderungen an die Ausbildner 6.1 Tutoren Betreuen Gruppen in den praktischen Teilen der Kurse.
6.2 Kursleiter Betreuen und organisieren Kurse und Seminare.
Kursleiter können von der Kommission von Ihrer Tätigkeit nach Absprache dispensiert werden. 18.04.1999, der Präsident rev. 17.1.2008 durch die Prüfungskommission und Tutorenkonferenz
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