Die Hüftkommission hat in ihrer Sitzung vom 18.
Januar 2012 sowie mit Ergänzungen an ihrer Sitzung vom 30.3.3016 das folgende Reglement mit Wirkung ab sofort beschlossen:
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Anforderungen für Antragsteller für den FA Hüftsonographie mit Ausbildung im
Ausland (ergänzt durch einstimmigen Beschluss
der Hüftkommission anlässlich der Sitzung vom 30.3.2016)
Bewerber für den Fähigkeitsausweis "Hüftsonografie nach Graf",
welche aus dem Ausland in die Schweiz kommen
und in der Schweiz abrechnen
wollen, benötigen neben dem schweizerischen Fähigkeitsausweis auch eine gültige
ZSR-Nummer sowie die entsprechenden eidgenössischen und kantonalen
Arzt-Bewilligungen.
Eine Facharzt-Bestätigung ist nicht erforderlich zum Erwerb des
FA Hüftsonografie.
Ausländische Aus- bzw.
Weiterbildungen in Hüftsonografie werden nicht
automatisch anerkannt. Je nach den folgenden Voraussetzungen
bestehen unterschiedliche Anforderungen:
1) bisher kein Nachweis von anerkannten Weiterbildungskursen,
aber im Curriculum definierte, qualifizierte Aus- bzw.
Weiterbildung explizit in Hüftsonografie nach Graf, mit
mindestens 40 selbst durchgeführten Untersuchungen
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Unter diesen
Voraussetzungen kann direkt ein anerkannter
Schlusskurs der SGUM oder SVUPP absolviert werden.
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Vorbehalten
wird im Einzelfall die Überprüfung der praktischen Fähigkeiten (limitierender Eintrittstest) anlässlich eines auf jeden Fall zu
absolvierenden Hüftsonografie-Schlusskurses der SVUPP oder SGUM. Bei
allfällig gefordertem und bestandenem Eintrittstest kann der Kurs
absolviert werden, ansonsten entscheidet die Kommission über das weitere Vorgehen.
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Nach dem
Kurs wird ein Schweizerischer Fähigkeitsausweis
'Hüftsonografie nach Graf' ausgestellt, welcher für
zwei Jahre gültig ist.
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Zur
Verlängerung von 2 auf 5 Jahre müssen, wie bei den
Schweizer KollegInnen, in diesen zwei Jahren weitere
160 Hüftuntersuchungen (320 Hüftgelenke)
durchgeführt und von einem anerkannten Experten der
Hüftkommission validiert werden. Nach jeweils
weiteren 5 Jahren ist dann die normale
Rezertifizierung notwendig.
2) Weiterbildungs-Kursreihe
fehlend oder unvollständig
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Besuch der fehlenden Weiterbildungskurse, wie für
die Schweizer KollegInnen, gemäss Fähigkeitsprogramm, die
Kurse müssen von der Kommission anerkannt sein (SVUPP oder SGUM)
3) Nachweis von anerkannten Weiterbildungskursen (vollständige Kursreihe nach
Graf) und praktischer Anwendung der Methode (mind. 200 Untersuchungen)
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Vorlage der
entsprechenden Zertifikatskopien
von 10 + 10 *)
selbst angefertigten Untersuchungsdokumenten aus den
letzten zwei Jahren an die Kommission Hüftsonografie
SGUM/FMH.
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Besuch eines Refresherkurses der SVUPP oder SGUM,
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*) 10+10
bedeutet: 10 Protokolle von Hüften mit Typ I sowie
10 Protokolle von Hüften Typ II und höher
Diese Anforderungen wurden nach Revision von der
Kommission Hüftsonografie SGUM/FMH am 2. Dez. 2019 beschlossen und
in Kraft gesetzt. Es gibt keine Übergangsbestimmungen.
Kommissions-Adresse:
Kommission Hüftsonografie SGUM/FMH Dr. med.
Beat Dubs Sonografie-Institut Glattpark GmbH Thurgauerstr. 105
CH 8152 Zürich-Glattpark
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