Bericht und Verrechnung
 
Verrechnung der  Ultraschallgelenkuntersuchung der S?uglingsh?fte.

Zur Zeit besch?ftigen uns die folgenden Probleme:

Abrechnung der S?uglingsh?ft-Untersuchung durch Radiologen
(August 2015)

Bis Ende Mai 2016 wies eine Krankenkasse Rechnungen von Radiologen f?r die H?ftsonografie zur?ck und behauptete, dass f?r Radiologen Positionen aus dem Kapitel 39 Teile eines Leistungsblockes seien und deshalb nur mit anderen Positionen im Kapitel 39 kumulierbar seien. Mit anderen Worten sollen die Radiologen keine Grundleistungen verrechnen k?nnen.

Diese Behauptung ist falsch! Die Kommission hat sich diesem Thema vertieft angenommen und sieht sich nach grundlegenden Abkl?rungen zur Herausgabe des folgenden offiziellen Statements veranlasst: Replica Watches

Die Verrechnung der Position 39.3408 (Sonografie der S?uglingsh?fte nach Graf) durch Fach?rzte Radiologie FMH hat bei einigen wenigen Kostentr?gern zu Rechnungs-R?ckweisungen, ja sogar finanziellen R?ckforderungen gef?hrt mit der Begr?ndung, dass Radiologen die Grundleistungen der Radiologen nicht verrechnen d?rfen.
 
Die Kommission best?tigt, dass ein Radiologe, welcher gleichzeitig Inhaber des FA H?ftsonografie ist, neben der Position 39.3408 auch die Grundleistungen der Nichtradiologen verrechnen darf, wenn er nicht als Radiologe sondern als Inhaber des FA H?ftsonografie auftritt. Selbstverst?ndlich sind in einem solchen Fall dann die Grundleistungen der Radiologen nicht anwendbar.


Betroffene Radiologen k?nnen sich gegen?ber solchen R?ckforderungen auf dieses Statement berufen und allf?llig schon erfolgte R?ckzahlung wieder zur?ckfordern.

Update 1. Juni 2016:

Aufgrund der erfolgten Interventionen durch die Kommission sowie eines zugezogenen Rechtsanwaltes hat sich per 31.5.2016 die betreffende Krankenkasse darauf geeinigt, dass auch f?r Radiologen, sofern diese den FA H?ftsonografie besitzen, keine R?ckforderungen erfolgen.

Vielen Dank f?r das konstruktive Gespr?ch vom 09. Mai 2016.

Gerne teile ich Ihnen unser abgestimmtes Ergebnis mit:

Aktuell rechnet Ihre Mandantin Dr. med. X die Tarifposition 39.3408, 00.0010 und 39.0010 teilweise kumuliert ab. In unserem Gespr?ch haben wir uns einigt, dass wir in diesen F?llen auf eine R?ckforderung verzichten. Gleichzeitig veranlassen Sie, dass die namentliche Erw?hnung von (Name der Krankenkasse) auf der Homepage www.locomo.ch dauerhaft und umfassend entfernt wird.

Sollten solche R?ckforderungen weiterhin auftreten, bitten wir die betreffenden Kollegen sich mit unserer Kommission in Verbindung zu setzen.

 

 

Pflichtleistung der H?ftsonografie
(Reklamationen Intras u.a.)

(Januar 2009)