Gebühren

 

Die Hüftkommission hat in ihrer Sitzung vom 18. Januar 2012 die folgende Gebührenordnung mit Wirkung ab sofort beschlossen:

Gebühren für den Erwerb des Fähigkeitsausweises "Hüftsonografie nach Graf"

a) Erstmaliger Erwerb des FA für 2 Jahre  (40 Untersuchungs-Protokolle mit Bildern, Beurteilung von Anzahl und Qualität)

Administrationspauschale SFr  100.--
Beurteilung der Protokolle am Kurs SFr. 100.-
Beurteilung der Protokolle ausserhalb des Kurses SFr. 150.-
b) Erstmaliger Erwerb des FA für 5 Jahre  (200 Untersuchungs-Protokolle mit Bildern, Beurteilung von Anzahl und Qualität)

Administrationspauschale SFr  100.--
Beurteilung der Protokolle am Kurs SFr. 200.-
Beurteilung der Protokolle ausserhalb des Kurses SFr. 250.-

Gebühren für die Erweiterung des Fähigkeitsausweises von 2 auf 5 Jahre 

(inkl. Beurteilung von 160 Untersuchungs-Protokollen mit Bildern, Anzahl und Qualität)

Administrationspauschale SFr  100.--
Beurteilung der Protokolle SFr. 200.-

Gebühren für die Rezertifizierung des Fähigkeitsausweises alle 5 Jahre für weitere 5 Jahre 

(inkl. Beurteilung 10+10 Untersuchungs-Protokollen mit Bildern)

Administrationspauschale SFr  100.--
Beurteilung der Protokolle am Kurs SFr. 200.-
Beurteilung der Protokolle ausserhalb des Kurses SFr. 250.-

Kriterien für die Vorlage der Untersuchungsprotokolle

Die Beurteilung der Protokolle zum Erwerb bzw. Rezertifizierung des Fähigkeitsausweises erfolgt durch Experten der Kommission Hüftsonografie.

Bei der Beurteilung werden die Kriterien nach Graf und der Kommission Hüftsonografie angewandt (Projektion, Massstab, Abbildungsqualität)

Die Protokolle können in folgenden Formen vorgelegt werden:

  • Ausdrucke auf Papier (Massstab min. 1:1,7)
  • Digitales Bildmaterial im pdf-Format mit Befundbericht in Papierform separat oder integriert. Die Darstellung muss derart möglich sein, dass die Sichtung und Beurteilung für die Experten mit zeitsparendem "scrollen" durch die Protokolle möglich ist. Pro pdf-File minimal 10 Untersuchungen.
  • In Ausnahmefällen ist anlässlich von Kursen die Vorlage der Dokumente auf dem privaten Laptop/Tablet zulässig. Voraussetzung ist die Möglichkeit, einfach und ohne Zeitverlust von einem Untersuchungsdokument ins Nächste zu gelangen.