Zur Problematik:
 

Die Hüftsonographie (Ultraschall-Untersuchung des Säuglings-Hüftgelenkes) ist international unbestritten das Mittel der Wahl zur Abklärung von Verdachtsfällen bei Säuglingen mit Risikofaktoren. Solche können bestehen in Form von bereits in der Familie aufgetretenen Hüftproblemen einerseits oder bei Vorliegen von auffälligen Befunden bei der Untersuchung des Neugeborenen andererseits. Diese Untersuchung wird von den Krankenkassen bezahlt.
 

Das Screening:
 

Unter Screening versteht man eine routinemässige Untersuchung die man bei jedermann, im vorliegenden Fall bei jedem Neugeborenen durchgeführt wird, ohne Rücksicht auf allfällige Risikofaktoren oder klinische Befunde.

Die Erfahrung (weltweit gesammelt) hat gezeigt, dass ein grosser Teil von neugeborenen Kindern, welche wegen einer angeborenen Hüftentwicklungsstörung behandlungsbedürftig sind, durch die alleinige klinische Untersuchung nicht erfasst werden können. Erst mit der Sonographie kann bei diesen Fällen erkannt werden, dass eine Behandlung notwendig ist.

Seit 1997 wird in weiten Teilen der Schweiz ein solches Säuglingshüft-Screening durchgeführt. Diese Untersuchung wurde damals mit dem neuen Krankenversicherungs-Gesetz (KVG) in die Liste der Pflichtleistungen aufgenommen, was bedeutet, dass die Krankenkasse jede Ultraschall-Untersuchung der Säuglingshüfte bezahlen müssen, ungeachtet ob Risikofaktoren vorliegen oder nicht. Allerdings war diese Aufnahme verbunden mit der Auflage, dass die Aerzteschaft innert fünf Jahren (also bis 2002) mittels einer Studie den Nutzen dieses Screenings nachweisen soll. Ansonsten werde diese Untersuchung von den Kassen zukünftig nicht mehr bezahlt.

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