Der Fähigkeitsausweis "Hüftsonografie nach
Graf" wird bei der Erst-Ausstellung für zwei Jahre befristet ausgegeben.
Wenn insgesamt 200 Untersuchungen (400 Hüftgelenke) unter Supervision bzw.
Begutachtung eines anerkannten Tutors nachgewiesen werden, wird der
Fähigkeitsausweis von zwei auf fünf Jahre verlängert.
In der Folge muss der Fähigkeitsausweis alle
fünf Jahre verlängert, d.h. rezertifiziert werden.
Die Vorschriften für eine erfolgreiche
Rezertifizierung sind folgende:
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Absolvierung von 8 Stunden
theoretischer Fortbildung in den letzten zwei Jahren vor der
Rezertifizierung. Hierzu wird mit Vorteil ein entsprechender Refresherkurs
besucht.
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Einsenden von 20 selbst
angefertigten Untersuchungsprotokollen (40 Hüftgelenken)
aus den letzten 2 Jahren wovon die Hälfte
der untersuchten Kinder eine mindestens einseitige Hüfte von einem Typ IIa
oder schlechter aufweisen muss.
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Kosten
für Beurteilung durch die Experten und gesamte Administration siehe
unter Gebühren-Vorlagenform
Die Unterlagen können
eingesandt werden an die "Kommission Hüftsonografie"
, c/o Dr.med. Beat Dubs, Aerztliche Leitung
Sonografie-Institut Glattpark GmbH, Thurgauerstr. 105, 8152
Zürich-Glattpark. |