Rezertifizierung

 

Der Fähigkeitsausweis "Hüftsonografie nach Graf" wird bei der Erst-Ausstellung für zwei Jahre befristet ausgegeben. Wenn insgesamt 200 Untersuchungen (400 Hüftgelenke) unter Supervision bzw. Begutachtung eines anerkannten Tutors nachgewiesen werden, wird der Fähigkeitsausweis von zwei auf fünf Jahre verlängert. 

In der Folge muss der Fähigkeitsausweis alle fünf Jahre verlängert, d.h. rezertifiziert werden.

Die Vorschriften für eine erfolgreiche Rezertifizierung sind folgende:

  • Absolvierung von 8 Stunden theoretischer Fortbildung in den letzten zwei Jahren vor der Rezertifizierung. Hierzu wird mit Vorteil ein entsprechender Refresherkurs besucht.

  • Einsenden von 20 selbst angefertigten Untersuchungsprotokollen (40 Hüftgelenken) aus den letzten 2 Jahren wovon die Hälfte der untersuchten Kinder eine mindestens einseitige Hüfte von einem Typ IIa oder schlechter aufweisen muss.

  • Kosten für Beurteilung durch die Experten und gesamte Administration siehe unter Gebühren-Vorlagenform

Die Unterlagen können eingesandt werden an die "Kommission Hüftsonografie" , c/o Dr.med. Beat Dubs, Aerztliche Leitung Sonografie-Institut Glattpark GmbH, Thurgauerstr. 105, 8152 Zürich-Glattpark.