Aerztinnen und Aerzte, welche den
Fähigkeitsausweis "Hüftsonographie nach Graf" erwerben möchten, benötigen
folgende Voraussetzungen:
Facharzt-Titel:
Gemäss Art. 2 des revidierten Fähigkeitsausweis-Reglementes wird ein
eidgenössischer Facharzt-Titel seit der letzten Revision des FA-Programmes
vom 16. Juni 2011 nicht mehr vorausgesetzt.
Ausbildungskurse:
Für den Erwerb des Fähigkeitsausweises ist eine Ausbildung
durch Kurse notwendig. Ausnahmen bilden die Inhaber des Schwerpunktes
"pädiatrische Radiologie", welche ihre theoretische Ausbildung in ihrem
Weiterbildungs-Curriculum absolvieren können.
Alle Andern müssen einen Grundkurs von 16 Stunden Dauer, einen
Aufbaukurs von 16 Stunden Dauer und einen Abschlusskurs von 12 Stunden Dauer absolvieren.
Die Kurse müssen die Methode nach Prof. R. Graf vermitteln und der
Kursleiter muss von der SGUM anerkannt sein. In der Schweiz werden diese
Kurse in periodischen Abständen durch die
Schweiz. Vereinigung für Ultraschall in der pädiatrischen Praxis SVUPP
durchgeführt. Der Fähigkeitsausweis "Hüftsonografie nach
Graf" wird bei der Erst-Ausstellung für zwei Jahre befristet ausgegeben.
Wenn insgesamt 200 Untersuchungen (400 Hüftgelenke) unter Supervision bzw.
Begutachtung eines anerkannten Tutors nachgewiesen werden, wird der
Fähigkeitsausweis von zwei auf fünf Jahre verlängert.
In der Folge muss der Fähigkeitsausweis alle
fünf Jahre verlängert, d.h. rezertifiziert werden. Details siehe unter 'Rezertifizierung'.
Für aus dem Ausland zugezogene Bewerber
gelten spezielle Vorschriften, welche in einem
separaten Reglement
festgehalten sind.
Die Kosten für das Ausstellen
des Fähigkeitsausweises sowie jeweils
für die Rezertifizierung
sind in der separaten Gebührenordnung
aufgelistet.
Die Unterlagen können
eingesandt werden an die "Kommission Hüftsonografie"
, c/o Dr.med. Beat Dubs, Aerztliche Leitung
Sonografie-Institut Glattpark GmbH, Thurgauerstr. 105, 8152 Zürich-Glattpark |