Wie erhalte ich den Fähigkeitsausweis?

 

Aerztinnen und Aerzte, welche den Fähigkeitsausweis "Hüftsonographie nach Graf" erwerben möchten, benötigen folgende Voraussetzungen:

Facharzt-Titel:

Gemäss Art. 2 des revidierten Fähigkeitsausweis-Reglementes wird ein eidgenössischer Facharzt-Titel seit der letzten Revision des FA-Programmes vom 16. Juni 2011 nicht mehr vorausgesetzt.

Ausbildungskurse:

Für den Erwerb des Fähigkeitsausweises ist eine Ausbildung durch Kurse notwendig. Ausnahmen bilden die Inhaber des Schwerpunktes "pädiatrische Radiologie", welche ihre theoretische Ausbildung in ihrem Weiterbildungs-Curriculum absolvieren können.

Alle Andern müssen einen Grundkurs von 16 Stunden Dauer, einen Aufbaukurs von 16 Stunden Dauer und einen Abschlusskurs von 12 Stunden Dauer absolvieren. Die Kurse müssen die Methode nach Prof. R. Graf vermitteln und der Kursleiter muss von der SGUM anerkannt sein. In der Schweiz werden diese Kurse in periodischen Abständen durch die Schweiz. Vereinigung für Ultraschall in der pädiatrischen Praxis SVUPP durchgeführt.

Der Fähigkeitsausweis "Hüftsonografie nach Graf" wird bei der Erst-Ausstellung für zwei Jahre befristet ausgegeben.

Wenn insgesamt 200 Untersuchungen (400 Hüftgelenke) unter Supervision bzw. Begutachtung eines anerkannten Tutors nachgewiesen werden, wird der Fähigkeitsausweis von zwei auf fünf Jahre verlängert. 

In der Folge muss der Fähigkeitsausweis alle fünf Jahre verlängert, d.h. rezertifiziert werden. Details siehe unter 'Rezertifizierung'.

Für aus dem Ausland zugezogene Bewerber gelten spezielle Vorschriften, welche in einem separaten Reglement festgehalten sind.

Die Kosten für das Ausstellen des Fähigkeitsausweises sowie jeweils für die Rezertifizierung sind in der separaten Gebührenordnung aufgelistet.

Die Unterlagen können eingesandt werden an die "Kommission Hüftsonografie" , c/o Dr.med. Beat Dubs, Aerztliche Leitung Sonografie-Institut Glattpark GmbH, Thurgauerstr. 105, 8152 Zürich-Glattpark